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Kosten
EINE GUTE INVESTITION
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PRIVATPRAXIS
In meiner Privatpraxis nehmen Sie meine beraterischen oder therapeutischen / psychotherapeutischen Leistungen als Selbstzahler in Anspruch.
Eine Beratung oder Therapie ist meist viel kürzer als Sie glauben. Oft reichen nur wenige Termine aus für die Erreichung Ihres Ziels. Sie investieren in Ihr persönliches Wohlergehen!
HONORAR
Erstgespräch Bitte planen Sie ca. 2 Stunden Zeit für das Erstgespräch ein! | |
pro Zeitstunde (60 Min.) | 80 € |
| Verlängerung nach Bedarf je angefangene 15 Min. | 20 € |
| Familientherapie, Paartherapie & Einzeltherapie Je nach Ihrem Bedarf oder Art der Therapiemethode kann der zeitliche Rahmen der Folgetermine 1 - 3 Zeitstunden beanspruchen. | |
Sprechzeiten Mo - Fr 9.00 - 20.00 Uhr | |
pro Zeitstunde (60 Min.) | 100 € |
Verlängerung nach Bedarf je angefangene 15 Min. | 25 € |
Sprechzeiten Sa 9.00 - 16.00 Uhr (nur in Ausnahmefällen) | |
pro Zeitstunde (60 Min.) | 120 € |
| Verlängerung nach Bedarf je angefangene 15 Min. | 30 € |
Außerhalb der regulären Sprechzeiten | |
| Aufschlag je angefangene 15 Min. | 10 € |
Ausfallpauschale Bei Nicht-Erscheinen oder Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem Termin | |
Pauschale | 100 € |
ABRECHNUNG
Sie erhalten eine monatliche Rechnung, nach Wunsch auch mit diagnostischen Angaben. Die Entrichtung des Behandlungshonorars erfolgt nach Rechnungseingang - es sei denn, es ist anders mit Ihnen vereinbart, z. B. wenn Sie Barzahlung bevorzugen.
Die Bezahlung erfolgt unabhängig von einer eventuellen Kostenerstattung durch die Krankenkassen.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Honorare, die Sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so Ihre Steuerlast mindern.
In einem Urteil (AZ: 3K 2845/02E) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt wurden, unabhängig davon, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht. Es kommt vielmehr darauf an, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.
KOSTENERSTATTUNG?
Es gibt manchmal Möglichkeiten, die Kosten erstattet zu bekommen. Dies müssen Sie jedoch vor Beginn einer Therapie in die Wege leiten!
Da Familien- und Paartherapie nicht zur Psychotherapie zählen, werden hier die Kosten auch nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Ist das Wohl oder die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet, dann können die Kosten möglicherweise auf Antrag auch vom Jugendamt oder vom Sozialhilfeträger übernommen werden. Fragen Sie an den entsprechenden Stellen einfach nach, ob eine Kostenerstattung möglich ist.
Auch bei einer Einzeltherapie gibt es für gesetzlich Versicherte in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker-Gebührenverordnung GebüH. Privat oder Zusatzversicherte erkundigen sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung, ob die Ziffern 19.1 bis 19.8 (Psychotherapie) übernommen werden.
GERINGES EINKOMMEN
Bei geringem Einkommen sprechen Sie mich bitte an. Bei Nachweis Ihrer finanziellen Lage können wir eine Ratenzahlung vereinbaren. Zudem kann ich Ihnen in Ausnahmefällen auch - abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten - ein reduziertes Honorar anbieten.
ES MIR WERT SEIN
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Bei Fragen zu den Kosten
oder der Abrechnungsweise
sprechen Sie mich an.
